Schließung der Kita
ab 16.12.2020 bis 10.01.2021
Die Eltern haben die Möglichkeit ihre Kinder zur Notbetreuung anzumelden. Ein offizielles Anmeldeformular gibt es (noch) nicht.
"(...)Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. (...)"
Heute Mittag (14.12.2020) findet auf Landeseben eine Videokonferenz statt, um die Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung zu besprechen.
Sobald ich diese vorliegen habe, werde ich sie Ihnen weiterleiten.
Sollten wie beim ersten Lockdown Arbeitgeberbescheinigungen benötigt werden, erhalten Sie diese ebenfalls per Elternbrief und hier als Download. zusätzlich liegen sie ausgedruckt vor der Kita aus.
Antrag auf Notbetreuung als PDF